Allgemeine Bestimmungen

An der Musikschule Rothenburg werden schulpflichtige Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterrichtet.

Das Schuljahr der Musikschule und der Volksschule sind identisch.

Die Anmeldung zum Musikunterricht gilt für das ganze Schuljahr und verpflichtet zum regelmässigen Besuch des Unterrichts.

Für 2.-Klässler, die sich für Einzelunterricht anmelden, findet eine Eignungsabklärung statt. Damit soll vermieden werden, dass das Kind für ein ungeeignetes Instrument anmeldet wird.

Absenzen müssen der Musikschul-Lehrperson im Voraus gemeldet werden. Die Lehrperson entscheidet, ob sie die Begründung akzeptiert oder nicht. Unentschuldigte Absenzen werden nicht akzeptiert.

Es besteht kein Anrecht auf eine bestimmte Lehrperson oder Unterrichtszeit. Der Unterricht kann während des "offenen Unterrichts" * oder in der Freizeit, also auch an schulfreien Nachmittagen, stattfinden.

Falls es aufgrund der Anmeldungen nicht möglich ist, ein bestimmtes Angebot durchzuführen (z. B. Gruppenunterricht à 3 Kinder), schlägt die Lehrperson in Absprache mit der Musikschulleitung eine Alternative vor. Die Angebote der Musikschule sind in diesem Sinne nicht bindend.

Die gesetzliche Vertretung erhält die Rechnung für das Schulgeld von der Gemeindeverwaltung. Bei Austritt der Schülerin/des Schülers während des Schuljahres besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Schulgeldes. Eintritte, Lehrer/innen-Wechsel, Wechsel von Gruppen- auf Einzelunterricht oder Anpassungen der Lektionsdauer sind nur aus zwingenden Gründen und mit dem Einverständnis der Schulleitung möglich.

Im Schulgeld nicht enthalten sind die Kosten für die Miete/den Kauf des Instruments sowie für Lehrmittel/Kopien. Wir empfehlen Ihnen, sich betreffend Miete/Kauf des Instrumentes vor Unterrichtsbeginn von der zugeteilten Lehrperson beraten zu lassen.

Instrumentalunterricht bedingt tägliches Üben. Es ist sinnvoll und wichtig, dass die Eltern ihre Kinder dabei unterstützen.

Kontakte der Eltern mit den Musiklehrpersonen sind erwünscht und Unterrichtsbesuche jederzeit möglich.

Familien mit einem steuerbaren Einkommen bis CHF 80'000.– erhalten ab dem dritten Kind, das an der Musikschule angemeldet wird, einen Geschwisterrabatt. Das Ressort Zentrale Dienste erhält zur Abklärung eines Anspruchs auf Geschwisterrabatt oder Schulgeldermässigung Einsicht ins Steuerregister.


* Offener Unterricht:
Für alle 3.- bis 6.-Klässler legen die Klassenlehrpersonen mindestens 2 Lektionen pro Woche als "offenen Unterricht" fest. In diesen Lektionen wird kein Kern-, resp. Prüfungsstoff vermittelt. Die Musikschüler haben die Möglichkeit, die Musikstunden in dieser Zeit zu besuchen, müssen den verpassten Schulstoff aber selbständig aufarbeiten

Nächste Veranstaltung:

Singsaal Konstanzmatte

Musizierstunde der Gesangsklassen von Judith Reinert und Ruth Mattmann

Alle Veranstaltungen finden Sie in der Agenda.   


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Fotos der Solisten-Soirée vom 5.5.2013:

 


Fotos der Groovy Night vom 26.1.2013:


 

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